9. Schlusstermin

Nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist, wird der Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter vorbereitet, indem er eine Schlussrechnung erstellt, die nach den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechnungslegung die gesamte Tätigkeit des Insolvenzver-walters dokumentiert. Insbesondere gibt sie Aufschluss darüber, welche Vermögenswerte aus- und abgesondert und welche mit welchem Ergebnis verwertet und wie Prozesse abgewickelt wurden.

Ebenfalls erstellt der Insolvenzverwalter ein Verteilungsverzeichnis aus dem sich ergibt, welche Forderungen bei der Schlussverteilung berücksichtigt werden. Die Summe der Forderungen und der zur Verteilung stehende Betrag aus der Insolvenzmasse sind öffentlich bekannt zu machen.

Mit der Zustimmung zur Schlussverteilung bestimmt das Gericht auch einen Schlusstermin. Dieser dient der Erörterung der Schlussrechnung. Weiterhin können in diesem Termin Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden.

Nachdem das Schlussverzeichnis im Schlusstermin dann abgenommen wurde, erfolgt die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter. Dabei wird die zu verteilende Masse dazu verwendet, zunächst die Kosten des Verfahrens zu begleichen. Im Rang folgen die Massegläubiger und schließlich wird der verbleibende Betrag quotal unter den Insolvenzgläubigern verteilt.