Zwangsverwaltung

Im Rahmen der Abwicklung von Insolvenzverfahren ist es immer wieder erforderlich, auch bestehende Mietverhältnisse fortzuführen und dabei die Verpflichtungen eines Vermieters zu erfüllen. Zur Vermeidung von kostenintensiven und häufig langwierigen Zwangsverwaltungsverfahren schließen wir immer wieder mit Sicherungsgläubigern Vereinbarungen, nach denen die Aufgaben eines Zwangsverwalters durch den Insolvenzverwalter, mithin durch uns, wahrgenommen werden.

In Rahmen dieser Tätigkeiten haben wir bereits eine Vielzahl von Objekten umfassend betreut. Die zu erfüllenden Aufgaben gleichen in weiten Teilen den Tätigkeiten eines Zwangsverwalters und umfassen alle Tätigkeiten von der Inbesitznahme, der Begleitung der laufenden Mietverhältnisse, der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, das Mietinkasso und der Abrechnung der Einnahmen mit den Sicherungsgläubigern.

Die Aufgaben eines Zwangsverwalters sind uns und unserem Team daher durchaus vertraut, so dass wir den Tätigkeiten eines gerichtlich bestellten Zwangsverwalters offen gegenüber stehen.