Der Verfahrensbeistand

Als Verfahrensbeistand werde ich Ihrem Kind/Ihren Kindern während des laufenden Gerichtsverfahrens beigeordnet, d.h. ich vertrete es im gerichtlichen Verfahren, nehme an den Gerichtsterminen teil und begleite das Kind, wenn es durch den Richter angehört wird (vgl. § 158 FamFG).

Ich bin als Mitglied im Berufsverband der Verfahrensbeistände den fachlichen Standards unterworfen, näheres hierzu erfahren Sie auf der Webseite
www.Verfahrensbeistand-bag.de.

Da es meine Aufgabe ist, das Kind zu vertreten, möchte ich es zunächst einmal kennenlernen.
Dies geschieht je nach Alter und Situation des Kindes bei den Eltern zu Hause, in meinem Büro oder auch in der durch das Kind besuchten Kindereinrichtung.

Streiten sich die Eltern über den Umgang mit ihrem Kind oder über dessen künftigen Aufenthaltsort versuche ich, das Kind im häuslichen Umfeld bei beiden Elternteilen zu treffen.
Nicht immer wird dies gelingen: Umgangs- und Sorgerechtsverfahren unterliegen einem gesondertem Verfahren, Gerichtstermine sind im Regelfall sehr schnell anzuberaumen, so dass manchmal wenig Zeit bleibt.

Das Gericht beauftragt mich im Regelfall auch, mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes in Kontakt zu treten. Dies können Erzieher, Lehrer oder beispielsweise auch die Großeltern sein. Hierüber werden die Sorgeberechtigten in jedem Fall informiert.

Noch vor dem ersten Gerichtstermin erstelle ich für das Gericht einen schriftlichen Bericht, in dem ich eine Empfehlung ausspreche. Diese orientiert sich immer – unter Berücksichtigung des Kindeswohls - am Willen des Kindes. Anders als das Jugendamt oder das Gericht bin ich nicht zur Neutralität, sondern im Gegenteil allein der Vertretung der Kinder verpflichtet, deren Wünsche und Anliegen im Mittelpunkt meiner Arbeit liegen.