Referenzen

Wir haben bereits verschiedene Gutachten über die Prüfung von Schlussrechnungen erstellt, in denen auch ganz verschiedene Prüfungsschwerpunkte gesetzt wurden. Hierbei hat sich gezeigt, dass die langjährige eigene Erfahrung in der Insolvenzverwaltung geholfen hat, neben den übertragenen Aufgaben besondere Probleme der Schlussrechnungen zu erkennen und diese zu prüfen.

 

Insbesondere bei der Einordnung von Zahlungen etwa als Masseverbindlichkeiten, der Ermittlung der Teilungsmasse oder auch der Prüfung der steuerlichen Behandlung von Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit Aus- und Absonderungsrechten haben wir so schon erhebliche Mängel aufdecken können.

 

Soweit es gewünscht wird, können wir Ihnen anonymisierte Mustergutachten zukommen lassen – postalisch oder auch bequem online mit Hilfe eines Zugangscodes. Sprechen Sie uns jederzeit gern an.