RA Christian Hafften
hat sich schon in seiner Referendarzeit und dann noch stärker mit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit im Jahr 2004 mit Insolvenzverwaltung beschäftigt und wird seit dem Jahr 2006 als Fachanwalt für Insolvenzrecht regelmäßig als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Auch durch den im Anfechtungsrecht gelegten Schwerpunkt der Tätigkeiten ist RA Hafften in der Lage, eine vorgelegte Buchhaltung zu strukturieren und zu prüfen. Die Durchführung von kalten Zwangsverwaltungen macht ihn ebenfalls vertraut im Umgang mit fremden Rechnungswerken.