5. Berichtstermin
Der Berichtstermin, der vom Gericht bereits im Eröffnungsbeschluss bestimmt wird, findet regelmäßig etwa acht bis zehn Wochen nach Eröffnung des Verfahrens statt. In diesem Termin hat der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und deren Ursachen zu berichten. Weiterhin legt der Insolvenzverwalter die Möglichkeiten einer Unternehmensfortführung und der Erstellung eines Insolvenzplanes dar.
Im Berichtstermin beschließt die Gläubigerversammlung anschließend die Fortführung oder die Stilllegung des Unternehmens. Weiterhin kann sie den Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Insolvenzplanes beauftragen.