6. Prüftermin

In der Regel zeitgleich mit dem Berichtstermin findet der Prüftermin statt. In diesem werden die angemeldeten Forderungen auf der Grundlage des Vorschlages des Insolvenzverwalters durch das Gericht geprüft.

Widerspricht weder der Insolvenzverwalter, noch ein Gläubiger einer angemeldeten Forderung, wird diese zur Insolvenztabelle festgestellt. Widerspricht der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger einer Forderung, obliegt es dem Gläubiger der widersprochenen Forderung, die Feststellung der Forderung zur Tabelle auf dem Klageweg gegen den Widersprechenden geltend zu machen.

Ist eine Forderung zur Tabelle festgestellt worden, hat die Eintragung in die Tabelle die Wirkungen eines Titels. Nach Aufhebung des Verfahrens wird den Gläubigern eine vollstreckbare Ausfertigung des Tabellenauszugs ausgestellt.